Das sei genau dasselbe gewesen: Sie seien hierher gekommen, hätten vier bis fünf Tage gearbeitet, dann habe er ihnen Geld gegeben und sie seien wieder gegangen (pag. 420). A.________ gab zu diesem Sachverhalt an, L.________ und M.________ hätten aktuell geschnuppert. Er hätte sie nach einer Zeit angemeldet, wenn er gesehen hätte, wie sie arbeiteten. Bezüglich Entlöhnung sei noch nichts vereinbart worden. Er habe den beiden nie Bargeld gegeben, ausser Geld für ein Znüni und das Mittagessen (pag. 445). Die beiden würden bei seinem Sohn wohnen, in der Wohnung, in der er vorher mit einer Freundin gewohnt habe. Diese Freundin sei die Mutter von M.________.