15 Ein ähnliches Muster zeigte sich bereits zuvor anlässlich der gezielten Kontrolle der P.________(AG) vom 27. Oktober 2016. Während dieser Kontrolle wurden zwei Personen – L.________ und M.________ – aufgegriffen, die ohne die nötigen Bewilligungen in der P.________(AG) arbeiteten (pag. 157). Aus den Aussagen der beiden geht folgendes hervor: M.________ kam in die Schweiz, um bei der P.________(AG) zu arbeiten. Er erhielt pro Stunde einen Lohn von CHF 15.00, welcher ihm in bar ausbezahlt wurde. Eine Arbeitsbewilligung wäre erst nach der Probezeit eingeholt worden.