hatte Kenntnis von dieser Tätigkeit und hat sie, wenn nicht ausdrücklich, so doch durch die fehlende Intervention gutgeheissen. Unklar bleibt aber weiterhin, weshalb H.________ am 15. November 2016 den Gabelstapler behändigt hat, mit dem er kurz darauf den Unfall mit G.________ verursachte. Er selber hat dazu erklärt, es sei eine Mulde im Weg gestanden und er habe einen Stapler genommen, um die Mulde wegzustellen (pag. 441 Z. 65). Er habe A.________ nicht um Erlaubnis gefragt. Er habe nur die Mulde zur Seite stellen wollen. Er habe keine Arbeitsanweisung von A.________ gehabt, mit dem Stapler