_ habe am Montag davor von ca. 16:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr bei ihm gearbeitet. Am Dienstag, 15. November 2016, habe er mehrheitlich Autos über sein Handy gesucht. Er [A.________] habe ihm nicht befohlen, zu arbeiten. Er habe ihm nicht den Auftrag gegeben, Kabelummantelungen abzunehmen. Er habe aber gesehen, dass H.________ diese Arbeiten gemacht habe. Aber das sei ja keine Arbeit, er habe ja nur Plastik in einen Container gelegt (pag. 456 Z. 76 ff.). An der Einvernahme vom 2. März 2018 gab A.________ sodann an, H.________ habe nicht gearbeitet, er sei ja nicht mit Arbeitskleidern dort gewesen. Er habe ein Auto kaufen wollen (pag. 463 Z. 92).