11 Entgegen der Ansicht der Vorinstanz können den Akten zahlreiche Hinweise auf eine Arbeitstätigkeit von H.________ für die P.________(AG) entnommen werden. 8.3.1 Aussagen von A.________ und H.________ Ein erster Hinweis auf eine Arbeitstätigkeit von H.________ in der P.________(AG) ist in den Aussagen von A.________ selbst sowie von H.________ zu sehen: H.________ gab am 18. November 2016 an, er habe bei der P.________(AG) für zwei Stunden ausgeholfen (pag. 440 Z. 40). Er habe die Isolation von Kabeln entfernt und Reinigungsarbeiten am Boden erledigt (pag.