8.3 Beschäftigung von H.________ (Ziff. A.4.1 der Anklageschrift) Da der Hauptvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung in einem engen Zusammenhang mit der Frage nach dem Arbeitsverhältnis zwischen A.________ und H.________ steht, rechtfertigt es sich, zuerst den Vorwurf der Beschäftigung von H.________ ohne Bewilligung zu prüfen und ausgehend von diesem Beweisergebnis den als fahrlässige Körperverletzung angeklagten Sachverhalt gemäss Ziff. A.1 der Anklageschrift zu würdigen (siehe Ziff. 8.4 unten).