Eventualiter habe A.________ es unterlassen, dies nachzuprüfen, bevor er H.________ den Stapler bedienen liess. Er habe gewusst, oder habe wissen müssen, dass er nach der Verordnung für Unfallverhütung nur Personen mit dem Stapler fahren lassen durfte, wenn diese entsprechend ausgebildet waren. Weiter habe es der Beschuldigte un-