8.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Von den verschiedenen Vorwürfen, welche A.________ in der Anklageschrift vom 25. Juli 2018 (pag. 698) zur Last gelegt werden, sind vorliegend noch zwei strittig: Unter Ziff. A.1 der Anklageschrift wird A.________ vorgeworfen, er habe H.________ einen Elektro-Gabelstapler fahren, bedienen und ihn damit in der Werkhalle Umladearbeiten verrichten lassen, obschon er gewusst habe, dass H.________ weder über die nötige Ausbildung und Erfahrung, noch über eine Prüfung für das Bedienen und Lenken eines Gabelstaplers verfügte. Eventualiter habe A.___