441 Z. 103). Der Sohn von G.________, E.________, welcher im Zeitpunkt des Unfalls neben seinem Vater stand, meldete den Unfall bei der Einsatzzentrale der Polizei des Kantons Q.________ um 10:37 Uhr (pag. 28). Beim Eintreffen der Polizei war die Ambulanz bereits vor Ort und G.________ war bereits medizinisch versorgt worden (pag. 31).