II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung korrekt wiedergegeben, so dass auf ihre Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann (pag. 783 ff., S. 5 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Hervorzuheben und deshalb zu wiederholen sind indes die Grundlagen für den Indizienbeweis. Indizien (Anzeichen) sind Hilfstatsachen, die, wenn selber bewiesen, auf eine andere, unmittelbar rechtserhebliche Tatsache schliessen lassen.