3. der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen eines Ausländers (C.________) ohne Bewilligung in der Zeit von ca. Ende Mai 2016 bis am 27.10.2016 in F.________; 4. der Widerhandlung gegen die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP), mehrfach begangen wie folgt: 4.1. in der Zeit von ca. Anfang November 2016 bis am 18.11.2016 in F.________ (durch Beschäftigen von K.________); 4.2. am 27.10.2016 und zuvor in F.________ (durch Beschäftigen von L.________); 4.3. am 27.10.2016 und zuvor in F.________ (durch Beschäftigen von M.________);