Die Berufung bezieht sich weiter auf die Strafzumessung sowie auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Somit sind folgende Punkte des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen: A. A.________ I. A.________ wird freigesprochen: […] 3. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz durch Förderung der rechtswidrigen Einreise und Aufenthalts, angeblich begangen am 31.05.2017 in I.________;