__ und anderswo in der Schweiz. C.________ betreffend sind die Freisprüche von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu falscher Anschuldigung, evtl. zu falschem Zeugnis, angeblich begangen am 18. November 2016 an einem unbekannten Ort, ev. in O.________, F.________ oder anderswo, sowie von der Anschuldigung der versuchten Nötigung, angeblich begangen in der Zeit vom 16. November 2016 bis am 18. November 2016 an einem unbekannten Ort, ev. in O.________, F.________ oder anderswo z.N. E.________, angefochten. Die Berufung bezieht sich weiter auf die Strafzumessung sowie auf die Kosten- und Entschädigungsfolgen.