3. In Bestätigung des erstinstanzlich ergangenen Urteils sei A.________ freizusprechen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, angeblich begangen am 15. November 2016 in F.________ zum Nachteil von G.________. 4. In Bestätigung des erstinstanzlich ergangenen Urteils sei A.________ freizusprechen vom Vorwurf der Wiederhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen eines Ausländers ohne Bewilligung, angeblich begangen durch Beschäftigen von H.________ in der Zeit vom 11. November 2016, eventuell zuvor, bis am 19. November 2016 in F.___