1. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 4'500.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Arrondissement du Nord Vaudois in Yverdon vom 10. August 2017 (Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen); 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl., eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). C. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die Honorare der amtlichen Verteidiger seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 2. Das Urteil sei dem Amt für Migration und Personenstand mitzuteilen (Art. 82 VZAE).