Wird eine schriftliche Begründung verlangt, erhöht sich die Gebühr um CHF 500.00. Die erhöhten Verfahrenskosten betragen damit CHF 6‘092.50. 3 B. C.________ C.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu falscher Anschuldigung, evtl. zu falschem Zeugnis, angeblich begangen am 18.11.2016 an einem unbekannten Ort, ev. in O.________, F.________ oder anderswo;