nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Kantonales Waffenbüro, Postfach, 3001 Bern (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (nur Dispositiv, auszugsweise Ziff.