4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin, v.d. Staatsanwältin I.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen, Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern (Urteil mit Begründung;