von der Anschuldigung der versuchten Anstiftung zu Mord und qualifiziertem Raub, eventualiter der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und qualifiziertem Raub, angeblich begangen im Dezember 2017 bis am 15. Januar 2018 in Wabern, Niederwangen, Bremgarten b. Bern und Bern, zum Nachteil von C.________, F.________ und G.________. 44 III. 1. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 23'695.50, ausmachend (auf die Freisprüche entfallend) CHF 22'195.50, werden dem Kanton Bern auferlegt.