4. folgende Gegenstände dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft zurückgegeben werden: - 1 Schutzweste, - 1 Tool für Fensteröffnung (Glasbrecher), - 1 Winkelschleifer Bosch, - 1 Brecheisen blau, - 1 Bergseil, - 1 Universal-Schleifscheibe - 2 Strumpfmasken, - 1 Rolle Klebeband silbern. II. A.________ wird freigesprochen: