1. der Waffenkoffer mit Pistole Beretta 9mm (NR. 040611MC) inkl. abgefülltem Magazin nach Eintritt der Rechtskraft zuhanden des Waffenbüros des Kantons Bern zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB). 2. 1 Funk-Störsender inkl. 6 Antennen nach Eintritt der Rechtskraft zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StGB).