1. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 900.00, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 2 Tagen. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'500.00. 43 E. Weiter verfügt wurde, dass: