1. der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen 1.1. im Herbst 2017 in Bern, durch Übertragen einer Faustfeuerwaffe an eine Person ohne Waffenerwerbsschein; 1.2. im Herbst 2017 in Bern, durch widerrechtliches Mitführen einer Faustfeuerwaffe in einem Personenwagen; 2. der Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz, begangen vom 01.01.2018 bis 23.01.2018 in Wabern, durch Besitz eines Funk-Störsenders.