Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 9. August 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz, angeblich begangen von Anfangs 2017 bis am 23.01.2018 in Wabern, durch Benutzung eines Funk-Störsenders; B. von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 22.01.2018 in Wabern und Bern durch Führen eines Personenwagens in nicht fahrfähigem Zustand. C. A.________ schuldig erklärt wurde: