_ machte erstinstanzlich eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 17'444.70 (inkl. Auslagen und MwSt.) geltend, was einem Zeitaufwand von 79.58 Stunden entspricht (pag. 550 ff.). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz wurde von der Vorinstanz gestützt auf die eingereichte Kostennote (abzgl. 2 Stunden für die Hauptverhandlung) vom 7. August 2019 bestimmt und ist zu bestätigen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Rechtsanwalt B.________ somit eine Entschädigung von CHF 17‘013.90 ausgerichtet.