Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 23'695.50 (Gebühren von insgesamt CHF 21'900.00 [Kosten der Untersuchung CHF 8’150.00, Auftritt der Staatsanwaltschaft CHF 1'250.00, Kosten des Gerichts CHF 12'500.00] und Auslagen von CHF 1'795.50; pag. 482). Die Vorinstanz hat die Auslagen der Untersuchung (CHF 1'795.50) doppelt berechnet, dies ist entsprechend zu korrigieren. Dem Beschuldigten wurden sodann bereits CHF 1'500.00 an Verfahrenskosten rechtskräftig auferlegt.