Dem Beschuldigten kann daher nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er E.________ dazu bewegen wollte, die gesamte Familie C.________ zu liquidieren, damit der Beschuldigte den Tresor ausräumen kann respektive dazu auch bereits schon etliche Vorbereitungshandlungen vornahm. Damit lässt sich der Anklagesachverhalt inkl. Eventualanklage mit den vorhandenen Beweismitteln nicht