11.7 Fazit Die Kammer kann sich dem Beweisergebnis der Vorinstanz ohne Weiteres anschliessen: Fest steht, dass die finanzielle Situation des Beschuldigten im fraglichen Zeitraum sehr angespannt war. So wurden die Löhne der J.________ AG verspätet ausbezahlt, der Beschuldigte hatte Schulden bei seinen Eltern, keinen nennenswerten Betrag mehr auf seinem Konto und er konnte sich nicht einmal mehr Benzin für sein Auto leisten geschweige denn mit seinen Eltern auswärts essen gehen. Ihm stand, wie die Vorinstanz dies richtigerweise festhielt, das Wasser finanziell bis zum Hals. Ähnlich schlecht stand es um die J._____