36 lärme und man die «Ballerei» am wenigsten höre (pag. 144, Z. 271 f.). Er und der Beschuldigte seien am Tag vor Silvester vorbeigegangen, es sei da aber nicht ideal gewesen, da der Privatkläger nicht zu Hause gewesen sei und der Beschuldigte vermutet habe, dass der Privatkläger die Sachen aus dem Tresor genommen habe und er zunächst habe herausfinden wollen, wo diese jetzt seien (pag. 144, Z. 275 ff.).