143, Z. 248 f.) eher darauf hin, dass der Mord im Vordergrund gestanden sei. Allerdings fielen die Aussagen von E.________ hierzu auch widersprüchlich aus. So gab er anlässlich seiner Einvernahme vom 4. September 2018 nämlich an, dass das Geld im Vordergrund gestanden sei, während er den Fokus zuvor noch auf die Tötung der Familie gelegt hatte (pag. 154, Z. 55 f.). Schliesslich lässt sich denn auch nicht ignorieren, dass der Beschuldigte mit einem vorgängigen Vorschlag eines fingierten Raubes ein grosses Risiko eingegangen wäre, da F.________ entsprechende Vorkehrungen hätte treffen können.