___ AG offenbar zu Streitigkeiten. Was genau Anlass zu besagten Streitigkeiten gegeben hat (so etwa allfällige Schulden wegen einer Co2-Extraktionsmaschine), lässt sich aufgrund der vorliegenden Beweismittel nicht abschliessend klären, zumal der Beschuldigte und der Privatkläger über ihre geschäftliche Beziehung nur ungern aufklären wollten bzw. der Beschuldigte auch stets bemüht war, den Privatkläger nicht übermässig zu belasten. Fest steht allerdings, dass der Beschuldigte im Dezember 2017 anderen Mitarbeitern der J.________ AG schrieb, er habe «das Problem C.________» gebracht und werde es auch wieder aus ihrer Welt schaffen (pag.