34 das Gold weggekommen ist, könnte allenfalls als Grund für weitere Unstimmigkeiten zwischen dem Privatkläger und dem Beschuldigten betrachtet werden. Allfällige diesbezügliche Vorwürfe lassen sich dem aktenkundigen Nachrichtenaustausch der beiden allerdings nicht entnehmen. Dieser ist (zumindest bis am 21. Januar 2018) mehrheitlich freundschaftlich.