Der Beschuldigte hat sodann im fraglichen Zeitraum den aktuellen Goldpreis recherchiert (pag. 250 f.), allerdings hat er nur kurze Zeit davor nachgewiesenermassen auch den Kupferpreis gegoogelt (pag. 255). Seltsam mutet im Zusammenhang mit dem Gold vor allem an, dass niemand bzw. insbesondere der Privatkläger nicht darüber sprechen wollte («Dazu will ich nichts sagen. Das hat mit dem Fall spezifisch auch nichts zu tun. Das ist eine Annahme»., pag. 128, Z. 162 f.), hierbei allerdings einen Zusammenhang mit dem Beschuldigten vermutete (pag. 129, Z. 171 ff.). Dass