___ selbstständig an und es scheint so, als hätte er den Beschuldigten darauf angesprochen und nicht umgekehrt. Hierbei würde sich allerdings die Frage stellen, woher er vom Gold hätte wissen sollen, stand er doch zu der Familie C.________ in den Monaten zuvor nicht in persönlichem Kontakt (zum Verhältnis des Privatklägers und E.________, vgl. Ziff. 11.6.7 hiernach). Auch im Rahmen seiner ersten Einvernahme sprach E.________ davon, dass ihm der Beschuldigte erzählt habe, es sei Gold im Tresor (pag. 136, Z. 17 ff.). Der Beschuldigte hat sodann im fraglichen Zeitraum den aktuellen Goldpreis recherchiert (pag.