33 So führte Letzterer auf die Frage, welche Werkzeuge und Waffen er und der Beschuldigten mitgenommen hätten, unter anderem aus: «Weiter hätte er seinen grünen Waffenschrank von zu Hause mitgenommen, dieser ist ja auch nicht so gross». (pag. 144, Z. 290). Dass dies tatsächlich so geplant gewesen sei, ist allerdings kaum zu glauben, zumal Waffenschränke in der Regel relativ gross und von nicht unerheblichem Gewicht sind (womit sie nicht gerade handlich ausfallen). Sodann wusste E._____