Er wies die Polizei darüber hinaus noch selbstständig auf die sich bei K.________ befindliche Beretta 9mm hin, welche die Polizei ansonsten wohl kaum aufgefunden und sichergestellt hätte. Insofern geht auch die Kammer davon aus, dass weitere Waffen (Luger und 45er Magnum) beim Beschuldigten sichergestellt worden wären, wenn sie E.________ tatsächlich im Keller des Beschuldigten gesehen hätte bzw. diese ihm gezeigt worden wären. Hinzu kommt, dass E.________ sodann auch plötzlich von zwei Pump- Guns sprach, statt wie bisher nur von einer (pag. 136, Z. 43; pag. 143, Z. 230; pag. 156, Z. 141).