Wie bereits erwähnt, wurde die Beretta 9mm bei K.________ aber nicht abgeholt und ein Schalldämpfer (oder Bestandteile für dessen Bau) wurde anlässlich der beiden Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten auch nicht aufgefunden bzw. sichergestellt. Hätte der Beschuldigte tatsächlich einen Schalldämpfer bauen wollen, so hätte er die hierfür benötigten Bestandteile für einen Schalldämpfer Marke Eigenbau sicherlich im Bauhaus in Niederwangen gefunden. Solche wurden aber – zumindest am 29. Dezember 2017 – nachweislich nicht gekauft. Sodann wurde im Rahmen der Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten keine für den Raubmord geeignete Handfeuerwaffe sichergestellt.