Es spricht eher für die Variante Raubmord. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich hierbei tatsächlich nur um ein «Bubenbluffen» – wie dies vom Beschuldigten vorgebracht wird – gehandelt hat. So gab der Beschuldigte an, dass er sich seit dem Militär für Waffen interessiere (pag. 54, Z. 279 ff.), diese hätten «eine Faszination auf männliche Wesen» (pag. 43, Z. 144 f.). Er erklärte weiter, dass die Waffen mehrheitlich über 15 Jahre alt seien (pag. 54, Z. 279 ff.). Die Polizei klärte – wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat – nicht ab, wann der Beschuldigte die sichergestellten Waffen gekauft hat.