142, Z. 193 ff.). Diese Aussage vermag schon in der Hinsicht nicht zu überzeugen, da F.________ – nach der von E.________ geschilderten Raubmordvariante – ja hätte tot sein müssen. Davon ausgehend, dass die Spuren des Beschuldigten ohnehin fast im gesamten Haus der C.________ zu finden wären (aufgrund der Freundschaft), könnte das Javelwasser zumindest im Bereich des Tresors zur Spurenbeseitigung gedient haben. Allerdings ist diesbezüglich festzuhalten, dass E.________ ausgesagt hat, der Beschuldigte habe dieses am 29. Dezember 2017 im Bauhaus gekauft. Der vorliegenden Quittung ist jedoch kein solches zu entnehmen.