145, Z. 326 ff.). Wozu das silbrige Klebeband bei der Variante des Raubmords hätte verwendet werden sollen, bleibt indes unklar. Widersprüchlich ist sodann auch seine Aussage betreffend die Schutzweste/n. So gab er hierzu an, dass der Beschuldigte zwei solche Westen habe (pag. 136, Z. 43; pag. 143, Z. 230 f.). Im Rahmen der durchgeführten Hausdurchsuchungen wurde allerdings nur eine Weste aufgefunden. Wie nachfolgend zu sehen sein wird (vgl. Ziff.