nur schwerlich annehmen. Wie die Vorinstanz festgestellt hat, wird noch zu prüfen sein, ob die Varianten fingierter Raub und Raubmord allenfalls alternativ angedacht worden sind. Dies sollen die nachfolgenden Erwägungen klären. 11.6.2 Gegenstände Wie hiervor bereits erwähnt, wurden im Rahmen der Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten u.a. folgende Gegenstände sichergestellt: Eine Schutzweste, ein Tool für die Fensteröffnung, ein Winkelschleifer, ein Brecheisen, ein Bergseil, eine Universal-Schleifscheibe (Diamanttrennscheibe), zwei Strumpfmasken und eine Rolle silbriges Klebeband. Würde man auf die Ausführungen von E._