30 alleine zu Hause wäre. Insofern ist auch naheliegend, weshalb die Gewohnheiten von Sohn G.________ (jeweils bei der Arbeit im U.________ ab ca. 10:00 Uhr, ansonsten oft am Computer) thematisiert wurden. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zu dieser Zeit in sehr angespannten finanziellen Verhältnissen lebte und sich die angespannte Lage durch einen fingierten Raub genauso gut hätte lösen lassen. Sodann lässt sich – wie hiervor bereits erwähnt – ein Motiv für den Mord an F.________ und G.________ nur schwerlich annehmen.