_ hinsichtlich des ihr vorgeschlagenen fingierten Raubes als glaubhaft. Der Beschuldigte hat dies zwar abgestritten, dies erscheint in Anbetracht der Gefahr, sich ansonsten allenfalls weitere (u.U. auch strafrechtliche) Probleme aufzuhalsen, gewissermassen nachvollziehbar. Über die Aussagen von F.________ hinaus, lassen weitere Indizien auf die Variante des fingierten Raubes schliessen bzw. lassen diese mindestens genau so plausibel erscheinen. So liegt der Kammer ein Screenshot einer Handynotiz vor, welche F.________ unbestrittenermassen an den Beschuldigten geschickt hat. Darin ist u.a. davon die Rede, dass F.________ die Situation mit ihren Freundinnen, ihrem Umfeld und einer