130, Z. 208 ff.; pag. 275 ff.), wobei sich der Beschuldigte gegenüber verschiedenen Personen der J.________ AG sogar dahingehend äusserte, dass er das «Problem C.________» gebracht und es auch wieder aus der Welt schaffen werde (pag. 276). Auch das persönliche Verhältnis zwischen dem Privatkläger und dem Beschuldigten hatte sich offenbar etwas verschlechtert (pag. 128, Z. 146 ff.), wobei die beiden aber – so ist es zumindest den Akten zu entnehmen – bis zum 21. Januar 2018 in freundschaftlichem Austausch standen (pag. 319 ff.). Über den Privatkläger hinaus lässt sich nur schwerlich ein Motiv konstruieren.