So befand sich einerseits der Beschuldigte und andererseits die J.________ AG (an welcher der Beschuldigte beteiligt ist) im fraglichen Zeitraum in nicht unerheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Der Beschuldigte musste sich sogar Geld von seinen Eltern ausleihen bzw. hatte offenbar kaum mehr Geld um zu Tanken oder auswärts zu essen (pag. 301 f.) und die Zukunft der J.________ AG war zu dieser Zeit auch unsicher (pag. 270 ff.). Zwischen dem Privatkläger und der J.________ AG bestanden offenbar Streitigkeiten (pag. 130, Z. 208 ff.;