Wenn tatsächlich die gesamte Familie C.________ hätte getötet werden sollen, dann hätte F.________ (da nunmehr ja nicht mehr lebendig) den Beschuldigten auch nicht mehr riechen können. Anlässlich seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft berief sich E.________ im Wesentlichen darauf, dass er das schon erzählt habe (pag. 153 ff.). Er wollte nichts Neues mehr sagen, da ansonsten er wieder «angekackt» (pag. 152, Z. 7 f.) bzw. der «Arschgeknallte» sei (pag. 154, Z. 78 f.). Dieses Verhalten lässt sich etwa damit erklären, dass E.______