145, Z. 305 ff.). Hätte er ernsthaft mit einem Anschlag gerechnet und sich – gemäss eigenen Aussagen – Sorgen gemacht, so ist davon auszugehen, dass er die Familie C.________ früher informiert und etwa auch F.________ am 19. Januar 2018 vom angeblichen Mordplan erzählt hätte (pag. 146, Z. 376 f.). Sodann bestehen betreffend den angeblichen Mordplan auch weitere Unstimmigkeiten. So konnte E.________ keine plausible Erklärung dafür liefern, wie es nach dem angeblich geplanten Raubmord hätte weitergehen (pag. 144, Z. 257 f.) und was mit den Waffen nach der Tat hätte geschehen sollen (pag. 144, Z. 300 ff.).