27 Vorschlag, er werde hierfür zu Sunrise gehen, hat er – soweit aus den Akten erkennbar – nicht in die Tat umgesetzt. Sodann ist nicht logisch, weshalb er die Familie C.________ bzw. den Privatkläger im Besonderen erst vier bzw. sechs Tage nach dem angeblich geplanten Anschlag vom 15. Januar 2018 informierte, wenn er sich doch angeblich Sorgen gemacht habe, dass der Beschuldigte den Plan alleine durchziehe (pag. 145, Z. 305 ff.).