und sho gaaar ni us nächshtä liäbi !!!!» (pag. 133). Dass er Angst um die Familie C.________ bzw. seinen Freund C.________ gehabt habe – wie er dies selber zu Protokoll gab (pag. 136, Z. 46 f.) – kann ihm in Anbetracht besagter SMS nur schwerlich geglaubt werden. Sodann gab E.________ an, der Auftrag des Beschuldigten an ihn sei schon sehr konkret gewesen und er habe dies nicht für einen Witz gehalten. Der Beschuldigte sei nicht zu unterschätzen (pag. 136, Z. 57 ff.). Der Beschuldigte habe ihm auch gesagt, dass er es sowieso machen wolle und er (E.________) in den nächsten Wochen Zeitung lesen solle. Abgemacht hätten sie den 15. Januar 2018 (pag. 136, Z. 33 ff.).