137, Z. 84). E.________ schilderte, wie er den Beschuldigten im X.________ kennengelernt und dieser ihm gesagt habe, es wäre ihm (dem Beschuldigten) am liebsten, wenn C.________, G.________ und die Frau von C.________ weg wären (pag. 136, Z. 136). Er gab gewisse Details zu Protokoll, welche überdies mit den objektiven Beweismitteln übereinstimmen (so etwa betreffend die sichergestellte Pump-Gun, die Google-Suche nach einem Schalldämpfer etc.). Vom Beschuldigten wird allerdings nicht bestritten, dass E.________ bei ihm im Keller war und sie auch über Waffen, Schalldämpfer und über die Familie C.________ gesprochen hätten. Merkwürdigerweise sprach E.____